Kartellamt bekräftigt 50+1-Regel: Bundsbehörde mahnt strikte Einhaltung an

Das Bundeskartellamt hat sich eindeutig zur 50+1-Regel im deutschen Profifußball geäußert und betont deren Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der Branche. Die Regel, die Investoren in ihrer Handlungsfreiheit begrenzt, bleibt damit weiterhin gültig und wird von der Kartellbehörde gestützt.
Allerdings sieht die Behörde Handlungsbedarf bei der praktischen Umsetzung dieser Regelung. Das Kartellamt fordert die Deutsche Fußball Liga auf, die Einhaltung der 50+1-Regel konsequenter zu überwachen und durchzusetzen. Dabei sprechen die Behördenvertreter auch Gewährleistungslücken an.
Besondere Aufmerksamkeit widmet die Kartellbehörde den bestehenden Ausnahmeregelungen. Das Bundeskartellamt empfiehlt der Bundesliga, diese Ausnahmen kritischer zu prüfen und genauer zu kontrollieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Sonderregelungen nicht zu Umgehungen der Grundbestimmung führen.
Die Stellungnahme des Kartellamtes ist ein Signal an die Bundesliga, die Kontrollmechanismen zu verschärfen und die Investorenbeteiligung zielgerichteter zu regulieren.
Quelle: www.spiegel.de